Ansprechende Büro- bzw Praxisfläche im Zentrum von Oberstdorf ab 01.04.2022 zu vermieten. Besonderheit ist, dass der Flur gemeinsam mit einer internistischen Arztpraxis genutzt wird. Hierdurch können je nach Branche Synergieeffekte genutzt werden. Die Räumlichkeiten befinden sich im 1. Obergeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses im verkehrsberuhigten Bereich und nur wenige Gehminuten vom Bahnhof entfernt. Die Gewerberäume haben eine Nutzfläche von 98,22 m² und sind in 5 Zimmer und einen offenen Empfangsraum aufgeteilt. Mehrere Wasseranschlüsse sind in den Räumen vorhanden.
Oberstdorf (815 m) ist der südlichste Kur- und Erholungsort Deutschlands und ein international angesehener Wintersportplatz mit einer der modernsten und größten Skiflugschanzen der Welt. Zusammen mit dem benachbarten Kleinwalsertal ist Oberstdorf das größte Wander-, Berg- und Skisportgebiet am Nordrand der Alpen. Im Sommer steht ein 200 Kilometer langes Wanderwegenetz zur Verfügung. Auch dem Sommersportler bietet Oberstdorf zahlreiche Möglichkeiten, bis hin zu Drachen- und Gleitschirmfliegen.
Kulturelle und folkloristische Attraktionen wie der Oberstdorfer Musiksommer oder im Herbst der Viehscheid, die Oberstdorfer Kulturtage sowie die "Vierschanzentournee" am 28., 29.12., runden das Programm ab.
Die Gewerberäume befinden sich im 1. Obergeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses und haben einen gemeinsamen Zugang mit einer internistischen Arztpraxis.
Endenergieverbrauch | 75,00 kWh/(m²*a) |
Baujahr | 1973 |
Wesentlicher Energieträger | Öl |
Energieausweistyp | Verbrauchsausweis |
Energieeffizienzklasse | C |
Ausweis erstellt am | 02.12.2018 |
Ausweis gültig bis | 01.12.2028 |
Gesetzliche Regelung zum Geldwäschegesetz:
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß Abschnitt 1, § 2 (1) Nr. 14 sind Immobilienmakler verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen. Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis/Reisepass ihrer Kunden, die am Kauf einer Immobilie interessiert sind, zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis/Reisepass festzuhalten.
Wir bitten Sie daher bei einer Besichtigung einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mitzubringen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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