Renovierungsbedürftige 2,5-Zimmer-Wohnung in ruhiger und sonniger Lage

275.000,00 € - 87437 Kempten - Etagenwohnung

    Eckdaten zur Immobilie

    • Objekt-ID: 1693
    • Objektart: Etagenwohnung
    • Lage: 87437 Kempten
    • Zimmer: 2,5
    • Wohnfläche: ca. 75 m²
    • Kaufpreis: 275.000,00 €
    • Personenaufzug vorhanden: Ja
    • Hausgeld: 246,00 €
    • Provisionsfrei Nein
    • Provision für Käufer 2,38 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
Kontaktperson: Herr Clemens Grimm. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Herr Clemens Grimm

VR Bank Kempten-Oberallgäu eG

Tel. 0831 2522192

immoke@vrbank-ke-oa.de

Objektbeschreibung

Renovierungsbedürftige 2,5-Zimmer-Wohnung in ruhiger und sonniger Lage von Kempten - Sankt Mang. Das Objekt besticht durch eine durchdachte und großzügige Grundrissgestaltung. Ruhe und Erholung genießen Sie auf dem großzügigen Sonnenbalkon, welcher sich über die ganze Front der Wohnung erstreckt. Zur Wohnung gehört ein Kellerabteil. Die Anmietung eines Stellplatzes im Freien ist möglich.

Lage

Der beliebte Stadtteil Sankt Mang bietet Ihnen sämtliche Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Ärzte, Apotheke etc. in fußläufiger Entfernung. Das Stadtzentrum der Allgäumetropole Kempten mit seinen vielfältigen Einkaufs- und Shoppingmöglichkeiten, weiterführenden Schulen etc. ist bequem in wenigen Fahrminuten oder mit dem ÖPNV erreichbar. Die Bushaltestelle befindet sich ca. 2 Gehminuten vom Hauseingang entfernt.

Ausstattung

Tageslichtbad
separater Abstellraum mit ca. 2,50 m² innerhalb der Wohnung
großzügiger Sonnenbalkon mit Ausrichtung nach Westen
Fahrstuhl
Kellerabteil

Energieausweisdaten

  • Endenergieverbrauch 110,00 kWh/(m²*a)
  • Baujahr 1972
  • Wesentlicher Energieträger Öl
  • Energieausweistyp Verbrauchsausweis
  • Energieeffizienzklasse D
  • Ausweis erstellt am 19.12.2017
  • Ausweis gültig bis 18.12.2027
Energieausweistyp: Verbrauchsausweis. Weitere Informationen finden Sie im Energieausweis.
D

Sonstiges

Gesetzliche Regelung zum Geldwäschegesetz:
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß Abschnitt 1, § 2 (1) Nr. 14 sind Immobilienmakler verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen. Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis/Reisepass ihrer Kunden, die am Kauf einer Immobilie interessiert sind, zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis/Reisepass festzuhalten.
Wir bitten Sie daher bei einer Besichtigung einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mitzubringen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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