Genießen Sie die Vorteile einer erstklassigen Gewerbeimmobilie in der charmanten Stadt Kempten (Allgäu). Dieses Ladenlokal bietet ein hervorragendes Potenzial für Unternehmen, die eine exzellente Lage und eine ansprechende Atmosphäre suchen.
Die Gastronomiefläche umfasst eine Gesamtfläche von ca. 140 m², wobei 60 m² Fläche vom Nachbar angemietet sind. Eine Nutzungsänderung ist für eine Vielzahl von Gewerbezwecken möglich.
Die Immobilie befindet sich in einer gut etablierten Einkaufsstraße, die von einer großen und vielfältigen Kundschaft frequentiert wird. Diese strategische Lage bietet eine hervorragende Sichtbarkeit und Präsenz für Ihr Unternehmen.
Das Ladenlokal strahlt eine einladende und gemütliche Atmosphäre aus. Die großen Schaufensterfronten ermöglichen eine optimale Warenpräsentation und ziehen die Aufmerksamkeit der Passanten auf sich.
Dieses Ladenlokal ist eine seltene Gelegenheit, eine exzellente Gewerbeimmobilie in einer der begehrtesten Einkaufsstraßen von Kempten (Allgäu) zu erwerben. Nutzen Sie die Chance, Ihr Unternehmen an diesem prestigeträchtigen Standort zu etablieren und zu erweitern.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um weitere Informationen zu erhalten und eine Besichtigung zu vereinbaren. Wir freuen uns, Ihnen bei Ihrem nächsten Schritt in Richtung Geschäftserfolg behilflich zu sein.
Das angebotene Ladenlokal befindet sich in Kempten (Allgäu), einer kreisfreien Stadt mit rund 71.000 Einwohnern und städtischem Flair im Stadtzentrum. Die Stadt ist bekannt für ihr reiches historisches Erbe, ihre Doppelstadtstruktur und ihre Lage am Grenzgebiet zu Österreich. Die Umgebung bietet eine Vielzahl von Einkaufsmöglichkeiten, Bildungseinrichtungen, Gesundheitsdienstleistern, Gastronomie und Freizeitangeboten. Drei Parks laden zu naher Erholung ein. Ideal für Geschäftsleute, die eine zentrale und gut angebundene Lage suchen..
Ein Energieausweis ist bei diesem Objekt nicht erforderlich.
Gesetzliche Regelung zum Geldwäschegesetz:
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß Abschnitt 1, § 2 (1) Nr. 14 sind Immobilienmakler verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen. Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis/Reisepass ihrer Kunden, die am Kauf einer Immobilie interessiert sind, zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis/Reisepass festzuhalten.
Wir bitten Sie daher bei einer Besichtigung einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mitzubringen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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