Attraktives Einfamilienhaus mit wunderschönem Garten
880.000,00 € - 87490 Haldenwang - Einfamilienhaus

Eckdaten zur Immobilie

Herr Richard Denk
VR Bank Kempten-Oberallgäu eG
Objektbeschreibung
In dem idyllischen Ort Börwang wartet ein charmantes Einfamilienhaus auf Ihre Familie. Das 2005 erbaute Massivhaus bietet eine Wohnfläche von 174 m² und verfügt über 5 Zimmer. Im voll ausgebauten Dachgeschoss befinden sich das Schlafzimmer mit einem großzügigen Ankleideraum mit Fenster, 2 geräumige Kinderzimmer und ein helles, voll ausgestattetes Wohlfühlbad. Im Keller gibt es außerdem ein geräumiges zusätzliches Zimmer mit eigenem Bad, welches sich auch als ELW erweitern lassen würde, und mehrere großzügige Kellerräume. Zu dem Haus gehört eine sehr große Garage mit einem vorgelagertem Werkstattraum und eine eingebaute Tribüne mit Treppe für zusätzlichen Stauraum. Der uneinsehbare Garten, der überdurchschnittlich viel Platz bietet und traumhaft angelegt wurde, lädt zum Entspannen und Spielen ein.
Lage
Börwang bietet Ihnen Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf. Im Ort befindet sich eine Kinderkrippe und ein Kindergarten, die Grundschule erreichen Sie bequem fußläufig in ca. 10 min. Richtung Haldenwang. Die Allgäumetropole Kempten mit ihren weiterführenden Schulen, Einkaufs- und Shoppingmöglichkeiten erreichen Sie in ca. 15 min. mit dem PKW oder dem ÖPNV. Die fantastische Bergwelt der Alpen, das Allgäuer Seenland oder die Königsschlösser des Märchenkönigs Ludwig II erreichen Sie bequem über die gut ausgebaute Infrastruktur (B 19 und A 7) ebenfalls in kürzester Zeit. Die Landeshauptstadt München ist in ca. 90 min. mit dem PKW oder Bahn erreichbar.
Ausstattung
voll ausgestattete, moderne EBK
großzügige Garage
Kaminofen
Gartenhaus
Werkstatt-Raum
große Sonnenterrasse
Energieausweisdaten
Endenergieverbrauch | 91,60 kWh/(m²*a) |
Baujahr | 2005 |
Wesentlicher Energieträger | Öl |
Energieausweistyp | Verbrauchsausweis |
Energieeffizienzklasse | C |
Ausweis erstellt am | 20.05.2025 |
Ausweis gültig bis | 19.05.2035 |

Sonstiges
Gesetzliche Regelung zum Geldwäschegesetz:
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß Abschnitt 1, § 2 (1) Nr. 14 sind Immobilienmakler verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen. Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis/Reisepass ihrer Kunden, die am Kauf einer Immobilie interessiert sind, zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis/Reisepass festzuhalten.
Wir bitten Sie daher bei einer Besichtigung einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mitzubringen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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