Der Traum vom eigenen Haus kann hier für Sie in Erfüllung gehen. Das Reiheneckhaus verfügt über 112 m² Wohnfläche und befindet sich in einem attraktiven Wohngebiet von Waltenhofen-Rauns. Es wurde 1970 erbaut und besticht durch praktische Ausstattung. Mit neuwertigen Kunststofffenstern (teilweise 3-fach verglast) und der im Jahr 2023 erneuerten Ölbrennwertheizung sind einige teure Investitionen bereits erledigt. Die Ostterrasse ist mit einer Verglasung versehen, die Schutz vor Wind und Wetter bietet. Der hübsch angelegte Garten sorgt für angenehme Erholung. Vom Balkon im Obergeschoss genießen Sie einen fantastischen Bergblick. Laut Bebauungsplan Rauns-Süd ist eine Erweiterung des bestehenden Gebäudes möglich.
Bei den Objektbildern haben wir den Stand aktuell und nach einer möglichen Renovierung virtuell dargestellt.
Waltenhofen-Rauns liegt malerisch im Allgäu und bietet eine idyllische Umgebung mit herrlicher Natur und gleichzeitig einer guten Anbindung an die umliegenden Städte wie Kempten und Immenstadt. Die ruhige Lage inmitten von Wiesen und Wäldern macht es zu einem idealen Ort für Naturliebhaber und Erholungssuchende. Gleichzeitig sind Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und öffentliche Verkehrsmittel in der Nähe, was für eine gute Infrastruktur und eine hohe Lebensqualität spricht.
- neue Ölbrennwertheizung (Baujahr 2023)
- Kunststofffenster 2007 und 2017 ausgetauscht
- Teppichbodenbeläge mit darunterliegendem Parkettboden
- große Terrasse mit Verglasung
- Einzelgarage
Endenergiebedarf | 250,75 kWh/(m²*a) |
Baujahr | 1970 |
Wesentlicher Energieträger | Öl |
Energieausweistyp | Bedarfsausweis |
Energieeffizienzklasse | H |
Ausweis erstellt am | 21.05.2024 |
Ausweis gültig bis | 20.05.2034 |
Gesetzliche Regelung zum Geldwäschegesetz:
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß Abschnitt 1, § 2 (1) Nr. 14 sind Immobilienmakler verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen. Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis/Reisepass ihrer Kunden, die am Kauf einer Immobilie interessiert sind, zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis/Reisepass festzuhalten.
Wir bitten Sie daher bei einer Besichtigung einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mitzubringen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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