325.000,00 € - 87487 Wiggensbach - Reihenmittelhaus

Reihenmittelhaus für Handwerker in Wiggensbach

Eckdaten zur Immobilie

Objekt-ID
1481
Objektart
Reihenmittelhaus
Lage
87487 Wiggensbach
Zimmer
4
Wohnfläche
ca. 117 m²
Kaufpreis
325.000,00 €
Grundstücksfläche
ca. 308 m²
Provisionsfrei
Nein
Provision für Käufer
3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt.

Weitere Angaben

Etagenzahl
2
Stellplatztyp
Garage
Anzahl separater WCs
1
Gäste-WC vorhanden
Ja
Balkon vorhanden
Ja
Terrasse vorhanden
Ja
Ausstattung Bad
Dusche, Badewanne
Gebaeudeart
Wohn
Bauweise
Massivbauweise
Zustand
Sanierungsbedürftig
Herr Richard Denk

Herr Richard Denk

VR Bank Kempten-Oberallgäu eG

Tel. 0831 2522197

Mobil 0170 3519225

immoke@vrbank-ke-oa.de

Objektbeschreibung

Hier können sich handwerklich Begabte Ihren Immobilienwunsch erfüllen.
Das Gebäude wurde 1972 in massiver Ziegelbauweise errichtet und bietet auf zwei Ebenen ca. 117 qm Wohnfläche. Baujahrtypisch muss hier modernisiert werden. Alle Innenausbaugewerke sind neu zu machen. Dadurch bietet sich die Gelegenheit mit der besagten "Muskelhypothek" günstig zum Eigenheim zu kommen.

Lage

Die Immobilie befindet sich in der beliebten Gemeinde Wiggensbach. Alle notwendigen Geschäfts-/ und Dienstleistungsbetriebe befinden sich vor Ort. Die Lage und umliegende Nachbarschaft ist attraktiv.
Wiggensbach, seit 1971 staatlich anerkannter Erholungsort, bietet Ihnen einen hohen Freizeit- und Erholungswert und verfügt über den höchstgelegenen Golfplatz Deutschlands (Abschlagplatz auf 1011 Meter). Die Allgäumetropole Kempten mit ihren vielfältigen Einkaufs- und Shoppingmöglichkeiten, Theater- und Kulturangeboten etc. erreichen Sie bequem in ca. 15 min per PKW oder dem ÖPNV.

Ausstattung

Terrasse
2 Balkone
Einzelgarage

Energieausweisdaten

Endenergiebedarf 214,70 kWh/(m²*a)
Baujahr 1970
Wesentlicher Energieträger Holz
Energieausweistyp Bedarfsausweis
Energieeffizienzklasse G
Ausweis erstellt am 08.05.2025
Ausweis gültig bis 07.05.2035
G

Sonstiges

Gesetzliche Regelung zum Geldwäschegesetz:
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß Abschnitt 1, § 2 (1) Nr. 14 sind Immobilienmakler verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen. Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis/Reisepass ihrer Kunden, die am Kauf einer Immobilie interessiert sind, zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis/Reisepass festzuhalten.
Wir bitten Sie daher bei einer Besichtigung einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mitzubringen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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