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240.000,00 € - 87527 Sonthofen - Etagenwohnung

Eckdaten zur Immobilie

Objekt-ID
1314
Objektart
Etagenwohnung
Lage
87527 Sonthofen
Zimmer
2
Wohnfläche
ca. 53 m²
Kaufpreis
240.000,00 €
Hausgeld
200,00 €
Provisionsfrei
Nein
Provision für Käufer
3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt.

Weitere Angaben

Stellplatztyp
Tiefgarage
Heizungsart
Zentralheizung
Anzahl Badezimmer
1
Anzahl Schlafzimmer
1
Balkon vorhanden
Ja
Garten/-mitbenutzung
Nein
Ausstattung Bad
Badewanne
Gebaeudeart
Wohn
Keller
Ja
Zustand
Gepflegt
Bodenbelag
Laminat
Verfügbar ab
sofort
Frau Daniela Dornbusch

Frau Daniela Dornbusch

Raiffeisenbank Kempten-Oberallgäu eG

Tel. 08321 66880

immosf@raiba-ke-oa.de

Objektbeschreibung

Diese 2-Zimmer-Wohnung bietet einen atemberaubenden Blick über das Tal und die Allgäuer Berge. Der nach Süden ausgerichtete Balkon lädt zum Entspannen und Genießen der Natur ein. Die Wohnung verfügt über eine gute Raumaufteilung, einen Tiefgaragenstellplatz (Kipper) sowie einen Kellerraum. Eine perfekte Wohnung zum Dauerwohnen oder als Zweitwohnsitz. In die Stadt sind es wenige Gehminuten.
Die Wohnung steht leer, kann also kurzfristig bezogen werden.

Lage

Wohnen in Sonthofen, das ist die ideale Kombination aus modernem Stadtflair und dem Leben auf dem Lande. Die zentrale Lage im Oberallgäu macht die Kreisstadt Sonthofen besonders interessant. Wie beliebt dieser Wohnort ist, zeigt die steigende Anzahl an Zuzügen in den letzten Jahren. Die Einwohnerzahl liegt bei über 21.000. In Sonthofen sind mehrere Kindergärten sowie alle weiterführenden Schulen vorhanden. Mit Auto, Bus oder Bahn lassen sich von hier aus bequem die schönsten Flecken des Allgäus erschließen.

Ausstattung

Die Wohnung verfügt über einen Laminatboden, der Balkon ist gefliest. Das innenliegende Bad ist gepflegt, aber optisch in die Jahre gekommen.

Energieausweisdaten

Endenergieverbrauch 104,20 kWh/(m²*a)
Baujahr 1983
Wesentlicher Energieträger Öl
Energieausweistyp Verbrauchsausweis
Energieeffizienzklasse D
Ausweis erstellt am 10.04.2018
Ausweis gültig bis 09.04.2028
D

Sonstiges

Gesetzliche Regelung zum Geldwäschegesetz:
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß Abschnitt 1, § 2 (1) Nr. 14 sind Immobilienmakler verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen. Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis/Reisepass ihrer Kunden, die am Kauf einer Immobilie interessiert sind, zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis/Reisepass festzuhalten.
Wir bitten Sie daher bei einer Besichtigung einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mitzubringen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Anbei erhalten Sie unsere Verbraucherinformationen.

Umgebung und Wohnlage

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