Einfamilienhaus in ruhiger und sonniger Lage in Kempten-Ost

519.000,00 € - 87437 Kempten - Einfamilienhaus

    Eckdaten zur Immobilie

    • Objekt-ID: 1626
    • Objektart: Einfamilienhaus
    • Lage: 87437 Kempten
    • Zimmer: 4
    • Wohnfläche: ca. 95 m²
    • Kaufpreis: 519.000,00 €
    • Grundstücksfläche: ca. 605 m²
    • Provisionsfrei Nein
    • Provision für Käufer 2,38 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
Kontaktperson: Herr Clemens Grimm. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Herr Clemens Grimm

VR Bank Kempten-Oberallgäu eG

Tel. 0831 2522192

immoke@vrbank-ke-oa.de

Objektbeschreibung

Klein aber fein präsentiert sich dieses Häuschen in ruhiger und sonniger Lage von Kempten - Ost. Am Objekt wurden im Laufe der Jahre immer wieder Renovierungsmaßnahmen vorgenommen. Trotzdem benötigt das Häuschen eine Frischzellenkur. Ruhe und Erholung finden Sie im großzügigen Garten. Das Highlight ist die schöne verglaste Pergola. Diese lädt zum Barbecue mit Freunden und / oder der ganzen Familie ein. Vom Dachgeschoss aus haben Sie einen fantastischen Blick über die Allgäumetropole Kempten. Drei Garagen und ein Gerätehaus runden dieses schöne Immobilienangebot ab.

Lage

Der Stadtteil Ostbahnhof bietet Ihnen sämtliche Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Friseur, Bäcker etc. befinden sich in unmittelbarer fußläufiger Entfernung. Ebenfalls ein Kindergarten, Kinderkrippe und diverse Schulen. Das Stadtzentrum der Allgäumetropole Kempten erreichen Sie bequem noch fußläufig, mit dem ÖPNV oder in wenigen Fahrminuten mit dem PKW. Die Bahnhaltestelle Ostbahnhof erreichen Sie ebenfalls in wenigen Gehminuten.

Ausstattung

Kunsstofffenster 2-fach verglast ca. 1993
Dach neu eingedeckt und gedämmt ca. 1993
Garage
Freisitz
Tageslichtbad neu
Öl-Zentralheizung Bj.2015

Energieausweisdaten

  • Endenergiebedarf 353,50 kWh/(m²*a)
  • Baujahr 1935
  • Wesentlicher Energieträger Öl
  • Energieausweistyp Bedarfsausweis
  • Energieeffizienzklasse H
  • Ausweis erstellt am 26.09.2025
  • Ausweis gültig bis 25.09.2035
Energieausweistyp: Bedarfsausweis. Weitere Informationen finden Sie im Energieausweis.
H

Sonstiges

Gesetzliche Regelung zum Geldwäschegesetz:
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß Abschnitt 1, § 2 (1) Nr. 14 sind Immobilienmakler verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen. Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis/Reisepass ihrer Kunden, die am Kauf einer Immobilie interessiert sind, zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis/Reisepass festzuhalten.
Wir bitten Sie daher bei einer Besichtigung einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mitzubringen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Anbei erhalten Sie unsere Verbraucherinformationen.