Sofort beziehbare 3-Zimmer-Wohnung in Weitnau-Seltmans

179.000,00 € - 87480 Weitnau - Etagenwohnung

    Eckdaten zur Immobilie

    • Objekt-ID: 1606
    • Objektart: Etagenwohnung
    • Lage: 87480 Weitnau
    • Zimmer: 3
    • Wohnfläche: ca. 68 m²
    • Kaufpreis: 179.000,00 €
    • Etage: 2
    • Hausgeld: 322,00 €
    • Provisionsfrei Nein
    • Provision für Käufer 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
Kontaktperson: Herr Clemens Grimm. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Herr Clemens Grimm

VR Bank Kempten-Oberallgäu eG

Tel. 0831 2522192

immoke@vrbank-ke-oa.de

Objektbeschreibung

Diese attraktive Etagenwohnung befindet sich im 2. OG einer gepflegten Wohnanlage in Weitnau-Seltmans und bietet eine Wohnfläche von ca. 68 m². Die Wohnung ist sofort bezugsfertig und eignet sich ideal für Familien oder Paare, die ein gemütliches Zuhause suchen. Das Gebäude wurde circa 1973 errichtet und letztmals 1997 modernisiert. Die Wohnung verfügt über drei Zimmer, ein Badezimmer mit Badewanne und eine Einbauküche. Darüber hinaus bietet die Wohnung einen Balkon mit Südausrichtung, der einen schönen Ausblick auf die Umgebung bietet.

Lage

In Seltmans gibt es einen Kindergarten, einen Arzt, eine Kletterhalle, ein Freibad sowie eine Pizzeria mit Eisdiele. Seltmans befindet sich wenige Fahrminuten entfernt vom Hauptort Weitnau. Hier finden Sie sämtliche Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Kinderkrippe, Schulen und eine Apotheke. Weiterführende Schulen etc. befinden sich in Isny oder in der Allgäumetropole Kempten. Das malerische Weitnauer Tal bietet Ihnen viel unberührte Natur und einen hohen Freizeitwert.

Ausstattung

Balkon
Einbauküche
Keller

Energieausweisdaten

  • Endenergiebedarf 106,40 kWh/(m²*a)
  • Baujahr 1973
  • Wesentlicher Energieträger Fernwärme
  • Energieausweistyp Bedarfsausweis
  • Energieeffizienzklasse D
  • Ausweis erstellt am 06.02.2019
  • Ausweis gültig bis 05.02.2029
Energieausweistyp: Bedarfsausweis. Weitere Informationen finden Sie im Energieausweis.
D

Sonstiges

Gesetzliche Regelung zum Geldwäschegesetz:
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß Abschnitt 1, § 2 (1) Nr. 14 sind Immobilienmakler verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen. Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis/Reisepass ihrer Kunden, die am Kauf einer Immobilie interessiert sind, zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis/Reisepass festzuhalten.
Wir bitten Sie daher bei einer Besichtigung einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mitzubringen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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