Interessante, freie 2-Zimmer-Wohnung zum Modernisieren in Waltenhofen-Hegge

179.000,00 € - 87448 Waltenhofen - Erdgeschosswohnung

    Eckdaten zur Immobilie

    • Objekt-ID: 1583
    • Objektart: Erdgeschosswohnung
    • Lage: 87448 Waltenhofen
    • Zimmer: 2
    • Wohnfläche: ca. 55 m²
    • Kaufpreis: 179.000,00 €
    • Hausgeld: 225,00 €
    • Provisionsfrei Nein
    • Provision für Käufer 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
Kontaktperson: Herr Richard Denk. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Herr Richard Denk

VR Bank Kempten-Oberallgäu eG

Tel. 0831 2522197

Mobil 0170 3519225

immoke@vrbank-ke-oa.de

Objektbeschreibung

Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoss in ruhiger Lage und hat eine Wohnfläche von ca. 55 qm. Der Grundriss ist durchdacht und bietet eine getrennte Küche mit einem Balkon, ein Bad mit Dusche, ein WC, ein Schlafzimmer sowie ein helles Wohnzimmer ebenso mit Balkon. Die Wohnung eignet sich auch hervorragend für Kapitalanleger. Eine teilweise Modernisierung ist notwendig. Zur Wohnung gehört ein praktischer Abstellraum im Keller. Einen Stellplatz zur Wohnung gibt es nicht, aber vor dem Haus bzw. in der direkten Umgebung gibt es genügend kostenlose Parkmöglichkeiten.

Lage

Der Ortsteil Hegge bietet Ihnen sämtliche Einkaufsmöglichkeiten (Supermarkt, Tante Emma Laden, Bäckerei, Premiummetzgerei) sowie einen Kindergarten und eine Grundschule, alles in fußläufiger Entfernung. Das Stadtzentrum der Allgäumetropole Kempten erreichen Sie bequem mit dem PKW in ca. 10 Fahrminuten oder mit dem ÖPNV. Schöne Spazierwege an oder zur Iller beginnen praktisch vor Ihrer Haustüre. Das Allgäuer Seenland und die schöne Bergwelt des Voralpenlandes erreichen Sie bequem über die B 19 in kürzester Zeit.

Ausstattung

2 Balkone
Kelleranteil

Energieausweisdaten

  • Endenergieverbrauch 117,90 kWh/(m²*a)
  • Baujahr 1983
  • Wesentlicher Energieträger Gas
  • Energieausweistyp Verbrauchsausweis
  • Energieeffizienzklasse D
  • Ausweis erstellt am 02.01.2018
  • Ausweis gültig bis 01.01.2028
Energieausweistyp: Verbrauchsausweis. Weitere Informationen finden Sie im Energieausweis.
D

Sonstiges

Gesetzliche Regelung zum Geldwäschegesetz:
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß Abschnitt 1, § 2 (1) Nr. 14 sind Immobilienmakler verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen. Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis/Reisepass ihrer Kunden, die am Kauf einer Immobilie interessiert sind, zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis/Reisepass festzuhalten.
Wir bitten Sie daher bei einer Besichtigung einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mitzubringen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Anbei erhalten Sie unsere Verbraucherinformationen.